Das Berliner Testament – Mehr Nach- als Vorteile der beliebten Testamentsform?

Rechtsstand: 27. September 2026

Update September 2026: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 13. Oktober 2026 über die Verfassungsmäßigkeit der erbschaftsteuerlichen Verschonung von Betriebsvermögen (1 BvR 804/22). Je nach Ausgang können sich die Rahmenbedingungen für Übertragungen von Unternehmens- und Gesellschaftsvermögen ändern; geplante Schenkungen sollten zeitnah steuerlich geprüft werden. Die persönlichen Freibeträge (§ 16 ErbStG) sind unverändert.

Das Berliner Testament gehört zu den bekanntesten und verbreitetsten Formen des gemeinschaftlichen Testaments in Deutschland. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner setzen sich dabei gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen oft, dass nach dem Tod beider Partner die gemeinsamen Kinder oder andere Dritte das verbleibende Vermögen erben sollen. Diese Form des Testaments hat viele Vorteile, aber auch erhebliche Nachteile, die es zu berücksichtigen gilt.

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