Die Klage von Fluggästen gegen ein insolventes Flugunternehmen auf Rückerstattung des Ticketpreises ist auch dann noch zulässig ist, wenn die Annullierung des Flugs nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt zuletzt entschieden mit der Begründung, dass solche Rückzahlungsansprüche als „Masseforderungen“ vorrangig vor bloßen Insolvenzforderungen zu befriedigen sind (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.11.2020 – 31 C 2352/20 (15).
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