Rechtsstand: 27. September 2026
Continue reading „Zweiwochenfrist zur fristlosen Kündigung – kein Spielraum für Verzögerung“
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Gemäß § 556 Abs. 3 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung für den Mieter fristgerecht zu erstellen. Hält der Vermieter die entsprechende Frist nicht ein, kann er grundsätzlich keine Nachzahlungsforderungen mehr stellen. Dennoch sollten Sie als Mieter handeln.
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