Vor- und Nachteile gegenüber anderen Gesellschaftsformen
Gemäß § 13 Abs. 1 GmbHG ist eine GmbH eine juristische Person. Sie beruht als Kapitalgesellschaft auf einem Gesellschaftsvertrag und dient der Verfolgung eines gemeinsamen – in der Regel wirtschaftlichen – Zweckes der Mitglieder. Eine GmbH kann auch von einer einzigen Person gegründet werden (Einpersonen-GmbH).
Eine Unterform der GmbH bildet die Unternehmensgesellschaft (UG).