GmbH-Gründung

Vor- und Nachteile gegenüber anderen Gesellschaftsformen

Gemäß § 13 Abs. 1 GmbHG ist eine GmbH eine juristische Person.  Sie beruht als Kapitalgesellschaft auf einem Gesellschaftsvertrag und dient der Verfolgung eines gemeinsamen – in der Regel wirtschaftlichen – Zweckes der Mitglieder. Eine GmbH kann auch von einer einzigen Person gegründet werden (Einpersonen-GmbH).

Eine Unterform der GmbH bildet die Unternehmensgesellschaft (UG).

I. Vor- und Nachteile gegenüber Personengesellschaften.

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