Erbrechtliche Nachfolge bei Einzelunternehmen

Rechtsstand: 27. September 2026

Update September 2026: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 13. Oktober 2026 über die Verfassungsmäßigkeit der erbschaftsteuerlichen Verschonung von Betriebsvermögen (1 BvR 804/22). Je nach Ausgang können sich die Rahmenbedingungen für Übertragungen von Unternehmens- und Gesellschaftsvermögen ändern; geplante Schenkungen sollten zeitnah steuerlich geprüft werden. Die persönlichen Freibeträge (§ 16 ErbStG) sind unverändert.

Tritt bei einem Einzelunternehmen der Erbfall ein, ohne dass im Vorfeld Nachfolgeregelungen getroffen wurden, ist das Unternehmen je nach Erbenkonstellation von der Zerschlagung bedroht. Zur Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens empfiehlt es sich daher, bereits frühzeitig entsprechende Nachfolgeregelungen zu treffen. 

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