Krankheit schützt nicht vor Kündigung!

Nicht selten lassen sich Arbeitnehmer vom Arzt ihres Vertrauens kurzfristig arbeitsunfähig „krank“ schreiben, sobald sie den Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber befürchten. Dabei sind sie der Auffassung, dass eine Kündigung, die sie im Krankheitsfall per Post, Einwurf oder Übergabe erreicht, aufgrund ihrer Krankheit unwirksam sei.

Das stimmt jedoch nicht.

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