Historischer Beitrag – Rechtslage 2020/21: Dieser Beitrag gibt die Rechtslage während der Corona-Pandemie wieder. Die zugrunde liegenden Sonderregelungen sind inzwischen ausgelaufen; die Ausführungen sind daher nicht mehr aktuell und dienen nur noch der Dokumentation. Bei Fragen zur heutigen Rechtslage sprechen Sie mich gerne an.
Am 25.03.2020 hat der Bundestag den nur kurz zuvor am 16. März angekündigten Entwurf des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 27. März zugestimmt und noch am gleichen Tag ist es im Bundesgesetzblatt verkündet worden und in Kraft getreten.
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