Am 29. Januar 2025 hat der Bundestag eine bedeutende Änderung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beschlossen, die Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche einen gestaffelten Anspruch auf Mutterschutz gewährt. Diese Neuregelung tritt am 1. Juni 2025 in Kraft und soll betroffenen Frauen ermöglichen, sich nach einer Fehlgeburt angemessen zu erholen. Continue reading „Mutterschutz künftig auch nach Fehlgeburt“
Schlagwort: Mutterschutz
Mutterschutz im Arbeitsrecht
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde zum 1. Januar 2018 umfassend novelliert. Es bildet die gesetzliche Grundlage für den Schutz aller schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen. Hierzu zählen auch Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Praktikantinnen im Sinne des § 26 Berufsausbildungsgesetz (BBiG).
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