Covid-19 Überbrückungshilfe II: Antragstellung leicht gemacht.

Historischer Beitrag – Rechtslage 2020/21: Dieser Beitrag gibt die Rechtslage während der Corona-Pandemie wieder. Die zugrunde liegenden Sonderregelungen sind inzwischen ausgelaufen; die Ausführungen sind daher nicht mehr aktuell und dienen nur noch der Dokumentation. Bei Fragen zur heutigen Rechtslage sprechen Sie mich gerne an.

Durch Auflagen und Schließungen aufgrund der Covid-19 Pandemie mussten viele Branchen Umsatzeinbußen hinnehmen. Um diese auffangen und teilweise kompensieren zu können, hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die Überbrückungshilfe zur Verfügung gestellt. Sie ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für den Mittelstand und hat ein Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden Euro.

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