Grundsätzlich verfällt der gesetzliche Urlaubsanspruch nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) am Ende des Kalenderjahres bzw. spätestens am 31.03. des Folgejahres. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten erfüllt hat. Das bedeutet, dass er den Arbeitnehmer individuell darauf hinweisen muss, wie viele Urlaubstage ihm noch zustehen, ihn zur rechtzeitigen Inanspruchnahme auffordert und ihn darüber informiert, dass der Urlaub ansonsten verfällt (BAG, 19.02.2019, 9 AZR 423/16). Fehlt diese Information, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. Continue reading „In diesen 4 Fällen verfällt der Urlaubsanspruch später“
Schlagwort: Urlaubsanspruch
Neues BAG Urteil: Keine automatische Verjährung von Urlaubsansprüchen nach 3 Jahren!
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Grundsatzurteil vom 20.12.2022 entschieden, dass nicht genommener Urlaub nicht automatisch nach drei Jahren verjährt (BAG, Urteil vom 20.12.2022, Az.9 AZR 266/20). Das Gericht nimmt insoweit die Arbeitgeber stärker in die Pflicht.
Das BAG hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass die Regelverjährungszeit von drei Jahren nicht zu laufen beginnt, solange der Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern nicht seiner Hinweispflicht nachkommen ist und diesen über den konkreten Urlaubsanspruch sowie die Verfallfristen belehrt hat.
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