Die Vereinbarung eines arbeitsvertraglichen Wettbewerbsverbots ist unwirksam, wenn in ihr nicht gleichzeitig eine angemessene Kompensation für die Nachteile des Arbeitnehmers aufgrund des Verzichts auf seine wettbewerbliche Tätigkeit vorgesehen ist (Karenzentschädigung).
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Wettbewerbsverbot und Konkurrenzklausel im Arbeitsrecht
Solange ein Arbeitnehmer noch in seinem Unternehmen beschäftigt ist, gilt für ihn ein gesetzliches Wettbewerbsverbot. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt dies jedoch. Viele Arbeitsverträge enthalten daher nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Leider sind diese in der Praxis aber häufig unwirksam. Wie Arbeitgeber solche Klauseln rechtssicher formulieren können.