Einigen sich die Parteien eines Arbeitsvertrages auf eine Abfindungszahlung, so ist es sowohl dem Rechtsanwalt des Arbeitnehmers als auch der rechtlichen Vertretung des Arbeitgebers untersagt, diese Entlassungsentschädigung treuhänderisch zu verwahren und zu verwalten (Verbot der doppelseitigen Treuhand).
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