Soweit ein Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unterliegt, kann dem Arbeitnehmer hieraus ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung erwachsen.
Weiter LesenSchlagwort: Anspruch auf Abfindung
Die außerordentliche Kündigung im Arbeitsrecht
Die außerordentliche Kündigung wird umgangssprachlich auch als fristlose Kündigung bezeichnet. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der es der Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen bedarf, beendet die außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis in der Regel mit sofortiger Wirkung. Die jeweils geltenden arbeitsvertraglichen, tariflich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen müssen hierzu nicht eingehalten zu werden.
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