Rechtsstand: 27. September 2026
Das Betriebsverfassungsgesetz gewährleistet, dass Arbeitnehmer gegenüber Unternehmen Mitbestimmungsrechte geltend machen können. Vertreten werden die Arbeitnehmer in diesen Fällen durch den Betriebsrat.
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Das Betriebsverfassungsgesetz gewährleistet, dass Arbeitnehmer gegenüber Unternehmen Mitbestimmungsrechte geltend machen können. Vertreten werden die Arbeitnehmer in diesen Fällen durch den Betriebsrat.
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