Unabhängig von der Form der Beendigung muss der Arbeitgeber folgende besondere Hinweispflichten beachten, die sich aus dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) ergeben:
Weiter lesenSchlagwort: Hinweispflicht
Die Kündigung im Arbeitsrecht
Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage eines jeden Beschäftigungsverhältnisses. Es handelt sich dabei um einen privatrechtlichen, gegenseitigen Austauschvertrag, mit dem sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichten.
Im Regelfall wird ein Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossenen. Für beide Vertragsparteien – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung zu beenden.
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