Wird ein Betrieb aufgrund eines durch die Corona-Pandemie begründeten behördlichen Verbotes geschlossen, so liegt dies im Betriebsrisiko des Arbeitgebers nach § 615 BGB. Dabei ist die Reichweite des behördlichen Verbots unerheblich. Durch die Betriebsschließung ausgefallene Arbeitsstunden muss der Arbeitgeber daher vergüten (LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.3021 – 8 Sa 674/20).
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Arbeitsrecht: Lohnfortzahlung und Verdienstausfall-Entschädigung in Zeiten von Corona
Muss ein Arbeitgeber einem am Covid-19 Virus erkrankten Arbeitnehmer weiterhin Lohn zahlen? Wie verhält es sich mit dem Lohnanspruch des Arbeitnehmers, wenn die zuständige Behörde ein Tätigkeitsverbot ausspricht? Der folgende Artikel erfasst die wesentlichen Fragen der Lohnfortzahlung und Verdienstausfall-Entschädigung in Zeiten von Corona.
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