Die Kündigung vor Dienstantritt

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass nach Abschluss eines Arbeitsvertrags eine Partei den Vertrag wieder kündigt, noch bevor das neue Arbeitsverhältnis angefangen hat.

Häufig hat in diesen Fällen der Arbeitnehmer ein attraktiveres Angebot von einem anderen Arbeitgeber erhalten oder der Arbeitgeber hat sich seine Sache anders überlegt.

Die Kündigung vor Dienstantritt wirft jedoch einige rechtliche Fragen auf, die im Folgenden näher beleuchtet werden sollen.

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Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht

Bei einem Arbeitsvertrag handelt es sich um ein beidseitiges Rechtsgeschäft. Daher hat keine Vertragspartei das Recht, einseitig die Bedingungen eines Arbeitsvertrages zu ändern. Eine Abänderung eines Arbeitsvertrages ist daher durch Abschluss eines neuen Vertrages möglich. 

Nur wenn beide Parteien – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zustimmen, können die vom Arbeitgeber vorgesehenen Änderungen des Vertragsinhalts neu vereinbart werden. Einigen sich die Parteien des Arbeitsvertrages hingegen nicht, so ist der Arbeitgeber gezwungen, zunächst den bisherigen Arbeitsvertrag ordnungsgemäß zu kündigen, wenn er die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses ändern will. Erst im Anschluss ist es möglich, einen neuen Vertrag mit dem Arbeitnehmer abzuschließen.

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