Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Unternehmensveräußerung und Betriebsübernahme

Gemäß § 613 a BGB tritt der Erwerber eines Unternehmens in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Darüber hinaus gilt, dass Erwerber und Veräußerer als Gesamtschuldner für Verpflichtungen haften, die vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf eines Jahres nach dem Übernahmezeitpunkt fällig werden. 

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Probleme und Lösungen beim Kauf von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen

Rechtsstand: 27. September 2026

Hinweis: Die im Beitrag genannten Statistiken stammen aus der Zeit der Erstveröffentlichung (2015–2020) und sind nicht aktualisiert. Die Vorschrift zur Inlandsauswirkung findet sich seit der 10. GWB-Novelle 2021 in § 185 Abs. 2 GWB.

I. Unternehmenskauf – eine Statistik

Laut Statistik der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) steigt die Zahl potenzieller Unternehmenskäufe und -verkäufe  in Deutschland seit 2010 stetig an.

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