Urteil des OLG München vom 03.12.2020 (23 U 5742/19)
1. Der Fall
Das OLG München hatte im vorliegenden Fall eines Unternehmensverkaufs zu entscheiden, ob und in welchem Umfang bereits vor Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages Aufklärungspflichten seitens des Verkäufers bestehen.
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