Vollmachten und Verträge – privat und geschäftlich vorgesorgt?

Patientenverfügung, Testament, Vertretungsvollmachten – über diese Themen macht man sich erst Gedanken, wenn man mal älter ist. Oder?

Niemand spricht gern darüber, was passieren soll, wenn man plötzlich einer schweren Krankheit erliegt oder einen Verkehrsunfall hat, der schwerwiegende, vielleicht sogar tödliche Folgen hat. 

Dass man sich aber bereits vorzeitig mit diesen Themen auseinandersetzen sollte, zeigt einmal mehr der aktuelle Fall eines jungen Geschäftsführers (39), dem auf der Heimfahrt in der Nacht ein Geisterfahrer entgegenkam und der nun im Koma im Krankenhaus liegt.  Keine Patientenverfügung. keine Betreuungsverfügung. Kein Testament. Und nun?

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Die Vorsorgevollmacht

1. Rechtscharakter der Vorsorgevollmacht

Nach deutschem Recht kann eine Person eine andere Person im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen, im Falle einer Notsituation bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. 

Ziel der Vorsorgevollmacht ist es, den Bevollmächtigten zum Vertreter im Willen des Vollmachtgebers zu ernennen. Ist der Vollmachtgeber nicht mehr entscheidungsfähig, entscheidet der Bevollmächtigte damit an seiner Stelle.

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