Ist das Arbeitsverhältnis einmal beendet – sei es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe – steht der Arbeitnehmer vor der Herausforderung, eine neue Arbeitsstätte zu finden und in der Zwischenzeit Arbeitslosengeld zu beantragen.
Hierzu benötigt der Arbeitnehmer grundsätzlich die Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III. Diese ist vom Arbeitgeber auszufüllen und dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Leider lässt sich der Arbeitgeber damit aber häufig sehr viel Zeit.
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