Die Abmahnung im Arbeitsrecht

1. Was ist eine Abmahnung?

Aus dem Anstellungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen Rechte und Pflichten. Wenn eine Vertragspartei die Rechte der anderen verletzt oder den eigenen Pflichten nicht nachkommt, hat die andere Seite die Möglichkeit, dieses Verhalten zu rügen.

Nicht jede Rüge stellt dabei eine Abmahnung dar. Eine solche liegt erst vor, wenn sie mit der Androhung einer Kündigung verbunden wird. Fehlt es hingegen an dieser so liegt lediglich eine Belehrung, Vorhaltung, Ermahnung, Verwarnung oder Beanstandung vor. Ihre rechtliche Bedeutung ist eher minimal.

Weiter Lesen

Die außerordentliche Kündigung im Arbeitsrecht

Die außerordentliche Kündigung wird umgangssprachlich auch als fristlose Kündigung bezeichnet. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der es der Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen bedarf, beendet die außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis in der Regel mit sofortiger Wirkung. Die jeweils geltenden arbeitsvertraglichen, tariflich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen müssen hierzu nicht eingehalten zu werden. 

weiter lesen

Die arbeitsrechtliche Abmahnung


Bevor ein Arbeitgeber eine Kündigung aus Gründen ausspricht, die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, hat er gegen den Arbeitnehmer als milderes Mittel grundsätzlich zunächst eine Abmahnung auszusprechen. Die Abmahnung gilt insoweit als Vorstufe zur Kündigung. Sie hat den Sinn, dem Arbeitnehmer seinen Vertragsverstoß vorzuhalten (Beanstandungsfunktion) und ihm gleichzeitig die arbeitsrechtlichen Konsequenzen im Wiederholungsfall aufzuzeigen (Warnfunktion), insbesondere, dass der Arbeitgeber mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen muss.

weiter lesen