Ist die Erbringung von Arbeitsleistung unzumutbar, wenn ein Arbeitnehmer, der zu einer so genannten „Risikogruppe“ gehört oder gemeinsam mit „Risikogruppe“-Angehörigen in einem Haushalt lebt?
Hat der Arbeitnehmer insoweit ein Arbeitsverweigerungsrecht und muss der Arbeitgeber in diesen Fällen weiterhin den Lohn fortzahlen?
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