Vollmachten und Verträge – privat und geschäftlich vorgesorgt?

Patientenverfügung, Testament, Vertretungsvollmachten – über diese Themen macht man sich erst Gedanken, wenn man mal älter ist. Oder?

Niemand spricht gern darüber, was passieren soll, wenn man plötzlich einer schweren Krankheit erliegt oder einen Verkehrsunfall hat, der schwerwiegende, vielleicht sogar tödliche Folgen hat. 

Dass man sich aber bereits vorzeitig mit diesen Themen auseinandersetzen sollte, zeigt einmal mehr der aktuelle Fall eines jungen Geschäftsführers (39), dem auf der Heimfahrt in der Nacht ein Geisterfahrer entgegenkam und der nun im Koma im Krankenhaus liegt.  Keine Patientenverfügung. keine Betreuungsverfügung. Kein Testament. Und nun?

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Die Patientenverfügung

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 den Paragraphen 1901a Bürgerlichen Gesetzbuchs beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für den Umgang mit Patientenverfügungen geregelt.

Hiernach kann jeder einwilligungsfähige Volljährige eine Patientenverfügung verfassen.

Oftmals ist es dabei sinnvoll, sich sowohl von einem Arzt als auch einer juristisch fachkundigen Person beraten zu lassen. 

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