Als Erben 2. Ordnung sind Eltern grundsätzlich unter gewissen Umständen erbberechtigt. Werden sie von ihrem Erbe ausgeschlossen – etwa durch ein Testament, steht ihnen unter gewissen Voraussetzungen ein Pflichtteil des Erbes zu.
Weiter LesenSchlagwort: Pflichtteilergänzungsanspruch
Kann ich meine Kinder enterben?
Teil 2: Möglichkeiten zur Reduzierung und Aufhebung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs
Weiter LesenDie gesetzliche Erbfolge
Der Gesetzgeber hat im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und nach welchen Maßgaben dies geschieht.
Hiernach tritt entweder ein einzelner Erbe oder eine Erbengemeinschaft automatisch an die Stelle des Verstorbenen. Es entsteht eine so genannte Gesamtrechtsnachfolge, bei der alle Vermögenswerte, aber auch alle Verbindlichkeiten vom Verstorbenen auf den oder die Erben übergehen.
Wer Erbe wird, kann der Erblasser vorab in einem Testament oder Erbvertrag bestimmen.
Trifft der Erblasser hingegen keine letztwillige Verfügung, so gilt die gesetzliche Erbfolge.
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