Haftungsrisiken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Kurzarbeit

Das Institut der Kurzarbeit wurde geschaffen, um einerseits Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, ihre Lohnkosten in Krisenzeiten zu verringern und andererseits Arbeitnehmer vor betriebsbedingten Kündigungen zu schützen.

Neben den Vorteilen der Kurzarbeit bietet die Beantragung von Kurzarbeit jedoch sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer einige Risiken, die wohl abgewogen werden sollten.

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Kurzarbeit – Hinweise für Arbeitgeber

1. Kurzarbeit allgemein

Kurzarbeit bedeutet eine vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer arbeitet mithin bei der Kurzarbeit weniger Stunden als in seinem Arbeitsvertrag vereinbart. Dies gilt für einen befristeten Zeitraum. Im Extremfall kann Kurzarbeit sogar so weit gehen, dass der Arbeitnehmer in der Kurzarbeit überhaupt nicht arbeitet. (so genannte „Kurzarbeit Null“.)

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Kurzarbeit – Hinweise für Arbeitnehmer

1. Kurzarbeit allgemein

Kurzarbeit bedeutet eine vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer arbeitet mithin bei der Kurzarbeit weniger Stunden als in seinem Arbeitsvertrag vereinbart. Dies gilt für einen befristeten Zeitraum. Im Extremfall kann Kurzarbeit sogar so weit gehen, dass der Arbeitnehmer in der Kurzarbeit überhaupt nicht arbeitet. (so genannte „Kurzarbeit Null“.)

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