Kurzarbeit – Hinweise für Arbeitgeber

1. Kurzarbeit allgemein

Kurzarbeit bedeutet eine vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer arbeitet mithin bei der Kurzarbeit weniger Stunden als in seinem Arbeitsvertrag vereinbart. Dies gilt für einen befristeten Zeitraum. Im Extremfall kann Kurzarbeit sogar so weit gehen, dass der Arbeitnehmer in der Kurzarbeit überhaupt nicht arbeitet. (so genannte „Kurzarbeit Null“.)

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Kurzarbeit – Hinweise für Arbeitnehmer

1. Kurzarbeit allgemein

Kurzarbeit bedeutet eine vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer arbeitet mithin bei der Kurzarbeit weniger Stunden als in seinem Arbeitsvertrag vereinbart. Dies gilt für einen befristeten Zeitraum. Im Extremfall kann Kurzarbeit sogar so weit gehen, dass der Arbeitnehmer in der Kurzarbeit überhaupt nicht arbeitet. (so genannte „Kurzarbeit Null“.)

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Die Familiengesellschaft zur Sicherung der Vermögensnachfolge

1. Sicherung der Vermögensnachfolge

Zur Gestaltung der Nachfolge im Hinblick auf privates und/oder betriebliches Familienvermögen ist die Gründung einer Familiengesellschaft – auch Familienpool genannt – ein effizientes und anpassungsfähiges Instrument. Sie schützt vor der Zerschlagung von Unternehmen und Vermögenswerten durch die Erben, und spart darüber hinaus auch noch Erbschaftsteuer und Einkommensteuer.

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Homeoffice im Arbeitsvertrag

Der Telearbeitsvertrag

Das Arbeiten von zu Hause aus im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gewinnt im Rahmen der Covid-19 Pandemie in vielen Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Die vertraglichen Regelungen hierzu finden sich jedoch in den wenigsten Arbeitsverträgen wieder, obwohl gerade bei Homeoffice-Arbeitsplätzen zahlreiche wichtige Besonderheiten zu beachten sind.

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