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Schlagwort: außerordentliche Kündigung
Zugang nicht nachweisbar – Kündigung unwirksam!
1. Einführung
Im Arbeitsrecht ist nicht nur der Inhalt einer Kündigung wichtig – entscheidend ist ihr Zugang. Denn eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die nur dann wirksam wird, wenn sie dem Arbeitnehmer nachweislich zugeht. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in einem aktuellen Fall über die Frage zu entscheiden, ob ein Einwurf-Einschreiben hierfür ausreicht – und verneinte dies, BAG, Urteil vom 30.01.2025 – Az. 2 AZR 68/24.
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Datenschutzverstöße im Arbeitsverhältnis – Kündigungsgrund oder Bagatelle?
Einführung
Verstöße gegen den Datenschutz am Arbeitsplatz sind keine Seltenheit – sei es durch die Weiterleitung dienstlicher E-Mails an das eigene Postfach oder durch das eigenmächtige Durchsuchen privater Daten von Kollegen. Doch wann rechtfertigt ein Datenschutzverstoß eine fristlose Kündigung? Zwei aktuelle Entscheidungen – des LAG München und des Arbeitsgerichts Aachen – zeigen eindrucksvoll, wie sensibel Gerichte diese Thematik behandeln. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die Tragweite solcher Verstöße nicht unterschätzen.
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Digital kündigen: Geht nicht!
1. Schriftform ist Pflicht: Die gesetzliche Grundlage
Eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist nur wirksam, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform einhält. Diese ist in § 623 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Continue reading „Digital kündigen: Geht nicht!“
Die Kündigung vor Dienstantritt
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass nach Abschluss eines Arbeitsvertrags eine Partei den Vertrag wieder kündigt, noch bevor das neue Arbeitsverhältnis angefangen hat.
Häufig hat in diesen Fällen der Arbeitnehmer ein attraktiveres Angebot von einem anderen Arbeitgeber erhalten oder der Arbeitgeber hat sich seine Sache anders überlegt.
Die Kündigung vor Dienstantritt wirft jedoch einige rechtliche Fragen auf, die im Folgenden näher beleuchtet werden sollen.
Weiter LesenDie Abfindung im Arbeitsrecht
Haben Sie eine Kündigung erhalten und hat Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zahlung einer Abfindung angeboten? Wann wird sie gezahlt? Wie hoch fällt sie aus? Bewirkt sie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
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In der Folge erhalten Sie einen ersten Überblick über die gängigsten Fragen über das Thema Abfindung.
Weiter LesenArbeitskündigung per WhatsApp ist nichtig
Die elektronische Übermittlung eines Fotos des Kündigungsschreibens über den Nachrichtendienst WhatsApp erfüllt nicht das Schriftformerfordernis des § 623 BGB.
Das LAG München hat insoweit in seiner Entscheidung vom 28.10.2021 (Aktenzeichen: 3 Sa 362/21) entschieden, dass ein solcher Formmangel nur ausnahmsweise nach Treu und Glauben unbeachtlich sein könne. In der Regel ist die Kündigung per WhatsApp jedoch nichtig.
Weiter LesenKündigungsschutz im Arbeitsrecht
I. Allgemeines
Entschließt sich ein Arbeitgeber zur ordentlichen Kündigung eines Mitarbeiters, stellt sich die Frage, ob er hierbei an das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gebunden ist.
Arbeitgeber, die vom Geltungsbereich des KSchG erfasst werden, müssen bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses strengere Voraussetzungen erfüllen als Kleinunternehmen.
Zunächst gilt für eine Kündigung erst das so genannte Ultima-Ratio-Prinzip. Der Ausspruch einer Kündigung darf mithin immer nur das letzte Mittel sein. Davor muss der Arbeitgeber immer versuchen, eine Kündigung durch mögliche und geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Der Kündigung muss daher immer eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und denjenigen des Arbeitnehmers vorausgehen. Besteht die Möglichkeit, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen, gegebenenfalls auf einem anderen Arbeitsplatz, muss diese wahrgenommen werden.
Arbeitnehmer, die nicht in den Anwendungsbereich des KSchG fallen, haben lediglich die Möglichkeit, sich gegen eine Arbeitskündigung wegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten oder gegen Treu und Glauben zu wehren.
Weiter lesenDie außerordentliche Kündigung im Arbeitsrecht
Die außerordentliche Kündigung wird umgangssprachlich auch als fristlose Kündigung bezeichnet. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der es der Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen bedarf, beendet die außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis in der Regel mit sofortiger Wirkung. Die jeweils geltenden arbeitsvertraglichen, tariflich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen müssen hierzu nicht eingehalten zu werden.
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