Zweiwochenfrist zur fristlosen Kündigung – kein Spielraum für Verzögerung

 

1. Einführung

Die außerordentliche Kündigung stellt im deutschen Arbeitsrecht ein scharfes Schwert dar – sie beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. § 626 BGB verlangt hierfür das Vorliegen eines „wichtigen Grundes“. Neben dem materiellen Erfordernis eines gravierenden Fehlverhaltens ist auch die strenge Einhaltung der Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB zwingend erforderlich. Diese Frist ist nicht verlängerbar, nicht abdingbar und bildet eine echte Ausschlussfrist. In diesem Artikel erläutern wir die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung zur Fristberechnung.

 

Continue reading „Zweiwochenfrist zur fristlosen Kündigung – kein Spielraum für Verzögerung“

Zugang nicht nachweisbar – Kündigung unwirksam!

1. Einführung

Im Arbeitsrecht ist nicht nur der Inhalt einer Kündigung wichtig – entscheidend ist ihr Zugang. Denn eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die nur dann wirksam wird, wenn sie dem Arbeitnehmer nachweislich zugeht. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in einem aktuellen Fall über die Frage zu entscheiden, ob ein Einwurf-Einschreiben hierfür ausreicht – und verneinte dies, BAG, Urteil vom 30.01.2025 – Az. 2 AZR 68/24.

 

Continue reading „Zugang nicht nachweisbar – Kündigung unwirksam!“

Datenschutzverstöße im Arbeitsverhältnis – Kündigungsgrund oder Bagatelle?

Einführung

Verstöße gegen den Datenschutz am Arbeitsplatz sind keine Seltenheit – sei es durch die Weiterleitung dienstlicher E-Mails an das eigene Postfach oder durch das eigenmächtige Durchsuchen privater Daten von Kollegen. Doch wann rechtfertigt ein Datenschutzverstoß eine fristlose Kündigung? Zwei aktuelle Entscheidungen – des LAG München und des Arbeitsgerichts Aachen – zeigen eindrucksvoll, wie sensibel Gerichte diese Thematik behandeln. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die Tragweite solcher Verstöße nicht unterschätzen.  

Continue reading „Datenschutzverstöße im Arbeitsverhältnis – Kündigungsgrund oder Bagatelle?“

Die Kündigung vor Dienstantritt

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass nach Abschluss eines Arbeitsvertrags eine Partei den Vertrag wieder kündigt, noch bevor das neue Arbeitsverhältnis angefangen hat.

Häufig hat in diesen Fällen der Arbeitnehmer ein attraktiveres Angebot von einem anderen Arbeitgeber erhalten oder der Arbeitgeber hat sich seine Sache anders überlegt.

Die Kündigung vor Dienstantritt wirft jedoch einige rechtliche Fragen auf, die im Folgenden näher beleuchtet werden sollen.

Weiter Lesen

Die Abfindung im Arbeitsrecht

Haben Sie eine Kündigung erhalten und hat Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zahlung einer Abfindung angeboten? Wann wird sie gezahlt? Wie hoch fällt sie aus? Bewirkt sie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Vereinbaren Sie jetzt einen Erstberatungstermin! Ich berate Sie und verhandle Ihre Abfindung. Gern erhalten Sie auch zunächst eine erste telefonische Einschätzung. Rufen Sie mich jetzt an!

In der Folge erhalten Sie einen ersten Überblick über die gängigsten Fragen über das Thema Abfindung.

Weiter Lesen

Arbeitskündigung per WhatsApp ist nichtig

Die elektronische Übermittlung eines Fotos des Kündigungsschreibens über den Nachrichtendienst WhatsApp erfüllt nicht das Schriftformerfordernis des § 623 BGB. 

Das LAG München hat insoweit in seiner Entscheidung vom 28.10.2021 (Aktenzeichen: 3 Sa 362/21) entschieden, dass ein solcher Formmangel nur ausnahmsweise nach Treu und Glauben unbeachtlich sein könne. In der Regel ist die Kündigung per WhatsApp jedoch nichtig.

Weiter Lesen

Kündigungsschutz im Arbeitsrecht

I. Allgemeines 

Entschließt sich ein Arbeitgeber zur ordentlichen Kündigung eines Mitarbeiters, stellt sich die Frage, ob er hierbei an das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gebunden ist.

Arbeitgeber, die vom Geltungsbereich des KSchG erfasst werden, müssen bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses strengere Voraussetzungen erfüllen als Kleinunternehmen. 

Zunächst gilt für eine Kündigung erst das so genannte Ultima-Ratio-Prinzip. Der Ausspruch einer Kündigung darf mithin immer nur das letzte Mittel sein. Davor muss der Arbeitgeber immer versuchen, eine Kündigung durch mögliche und geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Der Kündigung muss daher immer eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und denjenigen des Arbeitnehmers vorausgehen. Besteht die Möglich­keit, den Arbeitnehmer weiter zu beschäfti­gen, gegebenenfalls auf einem anderen Arbeitsplatz, muss diese wahrgenommen werden. 

Arbeit­nehmer, die nicht in den Anwendungsbereich des KSchG fallen, haben lediglich die Möglichkeit, sich gegen eine Arbeitskündigung wegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten oder gegen Treu und Glauben zu wehren.

Weiter lesen

Die außerordentliche Kündigung im Arbeitsrecht

Die außerordentliche Kündigung wird umgangssprachlich auch als fristlose Kündigung bezeichnet. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der es der Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen bedarf, beendet die außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis in der Regel mit sofortiger Wirkung. Die jeweils geltenden arbeitsvertraglichen, tariflich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen müssen hierzu nicht eingehalten zu werden. 

weiter lesen