Das Betriebsverfassungsgesetz gewährleistet, dass Arbeitnehmer gegenüber Unternehmen Mitbestimmungsrechte geltend machen können. Vertreten werden die Arbeitnehmer in diesen Fällen durch den Betriebsrat.
Weiter LesenMonat: Mai 2020
Die Vorsorgevollmacht
1. Rechtscharakter der Vorsorgevollmacht
Nach deutschem Recht kann eine Person eine andere Person im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen, im Falle einer Notsituation bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Ziel der Vorsorgevollmacht ist es, den Bevollmächtigten zum Vertreter im Willen des Vollmachtgebers zu ernennen. Ist der Vollmachtgeber nicht mehr entscheidungsfähig, entscheidet der Bevollmächtigte damit an seiner Stelle.
Weiter LesenDie Patientenverfügung
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 den Paragraphen 1901a Bürgerlichen Gesetzbuchs beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für den Umgang mit Patientenverfügungen geregelt.
Hiernach kann jeder einwilligungsfähige Volljährige eine Patientenverfügung verfassen.
Oftmals ist es dabei sinnvoll, sich sowohl von einem Arzt als auch einer juristisch fachkundigen Person beraten zu lassen.
Weiter LesenAllgemeinverbindliche Tarifverträge
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 5 Tarifvertragsgesetz einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären.
Hierzu bedarf es des Einvernehmens eines Ausschusses, der aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besteht, sowie eines gemeinsamen Antrags der Tarifvertragsparteien.
Weiter LesenTarifverträge
Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes legt den Grundsatz der Tarifautonomie fest. Auf dieser Grundlage werden Vergütungen sonstige Arbeitsbedingungen vielfach in Tarifverträgen bestimmt. Auf Arbeitnehmerseite kann ein Tarifvertrag nur von Gewerkschaften geschlossen werden. Auf Arbeitgeberseite hingegen können sowohl Arbeitgeberverbände (Verbandstarifvertrag) als auch einzelne Arbeitgeber (Firmen-, Werk- oder Haustarifvertrag) Tarifverträge abschließen. Das Tarifvertragsgesetz (TVG) bildet dabei für das gesamte Tarifrecht die Rechtsgrundlage.
Weiter LesenMutterschutz im Arbeitsrecht
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde zum 1. Januar 2018 umfassend novelliert. Es bildet die gesetzliche Grundlage für den Schutz aller schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen. Hierzu zählen auch Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Praktikantinnen im Sinne des § 26 Berufsausbildungsgesetz (BBiG).
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