Die Freistellung im Arbeitsrecht

Die Möglichkeit der Freistellung des Arbeitnehmers von der Erbringung seiner Arbeitsleistung ist in einer Vielzahl von Fällen relevant. Insbesondere in Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag oder einer arbeitgeberseitigen Kündigung. Der folgende Artikel soll die Voraussetzungen einer Freistellung, deren besondere Formen sowie die daraus entstehenden Rechtsfolgen beleuchten.

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Die Arbeitspapiere – der arbeitsrechtliche Herausgabeanspruch

Ist das Arbeitsverhältnis einmal beendet – sei es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe – steht der Arbeitnehmer vor der Herausforderung, eine neue Arbeitsstätte zu finden und in der Zwischenzeit Arbeitslosengeld zu beantragen.

Hierzu benötigt der Arbeitnehmer grundsätzlich die Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III. Diese ist vom Arbeitgeber auszufüllen und dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Leider lässt sich der Arbeitgeber damit aber häufig sehr viel Zeit.

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Die Abmahnung im Arbeitsrecht

1. Was ist eine Abmahnung?

Aus dem Anstellungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen Rechte und Pflichten. Wenn eine Vertragspartei die Rechte der anderen verletzt oder den eigenen Pflichten nicht nachkommt, hat die andere Seite die Möglichkeit, dieses Verhalten zu rügen.

Nicht jede Rüge stellt dabei eine Abmahnung dar. Eine solche liegt erst vor, wenn sie mit der Androhung einer Kündigung verbunden wird. Fehlt es hingegen an dieser so liegt lediglich eine Belehrung, Vorhaltung, Ermahnung, Verwarnung oder Beanstandung vor. Ihre rechtliche Bedeutung ist eher minimal.

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Die Abfindung im Arbeitsrecht

Haben Sie eine Kündigung erhalten und hat Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zahlung einer Abfindung angeboten? Wann wird sie gezahlt? Wie hoch fällt sie aus? Bewirkt sie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Vereinbaren Sie jetzt einen Erstberatungstermin! Ich berate Sie und verhandle Ihre Abfindung. Gern erhalten Sie auch zunächst eine erste telefonische Einschätzung. Rufen Sie mich jetzt an!

In der Folge erhalten Sie einen ersten Überblick über die gängigsten Fragen über das Thema Abfindung.

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Neues BAG Urteil: Keine automatische Verjährung von Urlaubsansprüchen nach 3 Jahren!

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Grundsatzurteil vom 20.12.2022 entschieden, dass nicht genommener Urlaub nicht automatisch nach drei Jahren verjährt (BAG, Urteil vom 20.12.2022, Az.9 AZR 266/20). Das Gericht nimmt insoweit die Arbeitgeber stärker in die Pflicht.

Das BAG hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass die Regelverjährungszeit von drei Jahren nicht zu laufen beginnt, solange der Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern nicht seiner Hinweispflicht nachkommen ist und diesen über den konkreten Urlaubsanspruch sowie die Verfallfristen belehrt hat.

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