KI-Schulung ist Pflicht – Arbeitgebern drohen Bußgelder!

Ab dem 2. Februar 2025 sind Unternehmen in der Europäischen Union verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu schulen. Diese Vorgabe resultiert aus der EU-Verordnung 2024/1689 vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-VO), die stufenweise in Kraft tritt. Bereits ab dem 2. Februar 2025 gelten Kapitel I und II der Verordnung, die unter anderem das Verbot bestimmter KI-Praktiken sowie die Verpflichtung zur Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz bei Beschäftigten vorsehen.

 

1. Relevante Rechtsvorschriften

Die KI-VO definiert in Artikel 5 Praktiken, die als unannehmbares Risiko gelten und daher verboten sind. Dazu zählen beispielsweise KI-Systeme, die subliminale Techniken einsetzen, um das Verhalten von Personen in einer Weise zu beeinflussen, die zu physischen oder psychischen Schäden führen kann. Artikel 10 der Verordnung legt Anforderungen an die Datenqualität fest, die für Hochrisiko-KI-Systeme verwendet werden, um deren Genauigkeit und Fairness sicherzustellen.  

 

2. Verpflichtung zur Schulung von Mitarbeitern

Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Beschäftigten, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit diesen Technologien verfügen. Dies umfasst Schulungen zu den Grundlagen der KI, ihrer Funktionsweise, den spezifischen Tools sowie zu potenziellen Risiken wie algorithmischer Diskriminierung. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, wie intuitiv oder selbsterklärend das eingesetzte KI-System ist.  

 

3. Praxisbeispiel

Ein Unternehmen hat Anfang 2024 ein KI-System in der Personalabteilung eingeführt, das Bewerbungsunterlagen analysiert und bewertet. Da das System als benutzerfreundlich gilt, wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht umfassend geschult. Dies stellt einen Verstoß gegen die KI-VO dar, da die vorgeschriebenen Schulungen fehlen.  

 

4. Sanktionen bei Verstößen

Die KI-VO sieht bei Nichteinhaltung erhebliche Bußgelder vor. Für Verstöße gegen verbotene KI-Praktiken können Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Andere Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des Jahresumsatzes geahndet werden.  

 

5. Handlungsempfehlungen für Unternehmen

  1. Schulungsmaßnahmen priorisieren: Erstellen Sie einen gestaffelten Plan, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Beschäftigten zeitnah geschult werden. Beginnen Sie mit denjenigen, die intensiv mit KI-Systemen arbeiten.
  2. Geeignete Schulungsanbieter finden: Suchen Sie nach qualifizierten Anbietern, die Schulungen zu KI und ihren spezifischen Anwendungen anbieten.
  3. Betriebsrat einbeziehen: Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 und § 96 Abs. 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei der Einführung technischer Überwachungseinrichtungen und bei Schulungsmaßnahmen. Stellen Sie sicher, dass der Betriebsrat frühzeitig eingebunden wird und berücksichtigen Sie dessen Anliegen, wie z. B. Schulungen während der Arbeitszeit und transparente Inhalte.

 

6. Fazit

Die Frist zur Umsetzung der Schulungsverpflichtungen gemäß der KI-VO ist bereits abgelaufen. Unternehmen sollten umgehend handeln, um Bußgelder zu vermeiden und die erforderlichen Schulungen für ihre Beschäftigten sicherzustellen. Eine proaktive Herangehensweise und die enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat können dabei helfen, die Anforderungen effizient umzusetzen.  

 

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