Das BAG hat geklärt, wann Arbeitnehmer mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne weiteres eine Erkrankung nachweisen können.
Weiter LesenSchlagwort: Arbeitsrecht
Arbeitsunfähigkeit – Anzeige- und Nachweispflicht
Erkrankt ein Arbeitnehmer – etwa an einer Grippe oder infolge einer Sportverletzung – treffen ihn folgende Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber:
Weiter LesenDie krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers?
Weiter LesenDie Arbeitspapiere – der arbeitsrechtliche Herausgabeanspruch
Ist das Arbeitsverhältnis einmal beendet – sei es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe – steht der Arbeitnehmer vor der Herausforderung, eine neue Arbeitsstätte zu finden und in der Zwischenzeit Arbeitslosengeld zu beantragen.
Hierzu benötigt der Arbeitnehmer grundsätzlich die Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III. Diese ist vom Arbeitgeber auszufüllen und dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Leider lässt sich der Arbeitgeber damit aber häufig sehr viel Zeit.
Weiter LesenDie Abmahnung im Arbeitsrecht
1. Was ist eine Abmahnung?
Aus dem Anstellungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen Rechte und Pflichten. Wenn eine Vertragspartei die Rechte der anderen verletzt oder den eigenen Pflichten nicht nachkommt, hat die andere Seite die Möglichkeit, dieses Verhalten zu rügen.
Nicht jede Rüge stellt dabei eine Abmahnung dar. Eine solche liegt erst vor, wenn sie mit der Androhung einer Kündigung verbunden wird. Fehlt es hingegen an dieser so liegt lediglich eine Belehrung, Vorhaltung, Ermahnung, Verwarnung oder Beanstandung vor. Ihre rechtliche Bedeutung ist eher minimal.
Weiter LesenAbfindung brutto oder netto?
Welche Berechnungsgrundlage gilt für eine Abfindungszahlung und wann muss sie ausgezahlt werden?
Weiter LesenNeues BAG Urteil: Keine automatische Verjährung von Urlaubsansprüchen nach 3 Jahren!
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Grundsatzurteil vom 20.12.2022 entschieden, dass nicht genommener Urlaub nicht automatisch nach drei Jahren verjährt (BAG, Urteil vom 20.12.2022, Az.9 AZR 266/20). Das Gericht nimmt insoweit die Arbeitgeber stärker in die Pflicht.
Das BAG hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass die Regelverjährungszeit von drei Jahren nicht zu laufen beginnt, solange der Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern nicht seiner Hinweispflicht nachkommen ist und diesen über den konkreten Urlaubsanspruch sowie die Verfallfristen belehrt hat.
Weiter LesenWird meine Abfindung nach einem Aufhebungsvertrag auf das Arbeitslosengeld I angerechnet? Muss ich eine Sperrzeit oder Minderung befürchten?
Immer häufiger werden Arbeitnehmern so genannte Aufhebungsverträge angeboten, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dabei sind immer mehr Arbeitgeber bereit, ihren Arbeitnehmern zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu zahlen.
Weiter LesenKündigung während meiner Schwangerschaft – was kann ich tun?
1. Kündigungsschutz während der Schwangerschaft
Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist eine Kündigung während der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin grundsätzlich unzulässig.
Der Kündigungsschutz beginnt mit Beginn der Schwangerschaft und endet mit dem Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, frühestens jedoch mit dem Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG).
Darüber hinaus gilt der Kündigungsschutz bis zum Ablauf von vier Monaten auch für Mütter bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG).
Weiter LesenCorona-Pandemie: Arbeitgeber muss trotz behördlichen Verbots ausgefallene Arbeitsstunden zahlen!
Wird ein Betrieb aufgrund eines durch die Corona-Pandemie begründeten behördlichen Verbotes geschlossen, so liegt dies im Betriebsrisiko des Arbeitgebers nach § 615 BGB. Dabei ist die Reichweite des behördlichen Verbots unerheblich. Durch die Betriebsschließung ausgefallene Arbeitsstunden muss der Arbeitgeber daher vergüten (LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.3021 – 8 Sa 674/20).
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