Am 25.03.2020 hat der Bundestag den nur kurz zuvor am 16. März angekündigten Entwurf des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 27. März zugestimmt und noch am gleichen Tag ist es im Bundesgesetzblatt verkündet worden und in Kraft getreten.
Weiter LesenAutor: Eric Neuendorff
Kurzarbeit
Neuerungen durch das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld
Weiter LesenVerbot doppelseitiger Treuhand bei Abfindungszahlungen
Einigen sich die Parteien eines Arbeitsvertrages auf eine Abfindungszahlung, so ist es sowohl dem Rechtsanwalt des Arbeitnehmers als auch der rechtlichen Vertretung des Arbeitgebers untersagt, diese Entlassungsentschädigung treuhänderisch zu verwahren und zu verwalten (Verbot der doppelseitigen Treuhand).
Weiter LesenOptimierung der Fünftel-Regelung bei Abfindungszahlungen
Abfindungszahlungen für Arbeitnehmer können durch die so genannte „Fünftel-Regelung“ steuerlich begünstigt werden. Aber Vorsicht! In einigen Fällen kann diese Regelung zu überraschenden Mehrsteuern führen.
Weiter LesenAnspruch auf Urlaub
In Deutschland bildet das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) die Grundlage für den Anspruch von Arbeitnehmern auf Urlaub von seiner Arbeitstätigkeit. Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Weiter LesenDie Haftung des GmbH-Geschäftsführers mit seinem Privatvermögen
Im Grundsatz ist bei einer GmbH ist die Haftung gegenüber Gläubigern beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen.
Handelt der GmbH-Geschäftsführer mithin rechtswirksam und offen für die GmbH, haftet mithin grundsätzlich nur die GmbH im Außenverhältnis für Schäden, die Dritten hierdurch entstanden sind. Dies entspricht dem Sinn und Zweck der GmbH als Kapitalgesellschaft, das Privatvermögen der hinter der Gesellschaft stehenden Gesellschafter und der für die GmbH handelnden Geschäftsführer zu schützen.
Weiter LesenGmbH-Gründung
Vor- und Nachteile gegenüber anderen Gesellschaftsformen
Gemäß § 13 Abs. 1 GmbHG ist eine GmbH eine juristische Person. Sie beruht als Kapitalgesellschaft auf einem Gesellschaftsvertrag und dient der Verfolgung eines gemeinsamen – in der Regel wirtschaftlichen – Zweckes der Mitglieder. Eine GmbH kann auch von einer einzigen Person gegründet werden (Einpersonen-GmbH).
Eine Unterform der GmbH bildet die Unternehmensgesellschaft (UG).
I. Vor- und Nachteile gegenüber Personengesellschaften.
Weiter LesenDer Betriebsrat
Das Betriebsverfassungsgesetz gewährleistet, dass Arbeitnehmer gegenüber Unternehmen Mitbestimmungsrechte geltend machen können. Vertreten werden die Arbeitnehmer in diesen Fällen durch den Betriebsrat.
Weiter LesenDie Vorsorgevollmacht
1. Rechtscharakter der Vorsorgevollmacht
Nach deutschem Recht kann eine Person eine andere Person im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen, im Falle einer Notsituation bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Ziel der Vorsorgevollmacht ist es, den Bevollmächtigten zum Vertreter im Willen des Vollmachtgebers zu ernennen. Ist der Vollmachtgeber nicht mehr entscheidungsfähig, entscheidet der Bevollmächtigte damit an seiner Stelle.
Weiter LesenDie Patientenverfügung
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 den Paragraphen 1901a Bürgerlichen Gesetzbuchs beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für den Umgang mit Patientenverfügungen geregelt.
Hiernach kann jeder einwilligungsfähige Volljährige eine Patientenverfügung verfassen.
Oftmals ist es dabei sinnvoll, sich sowohl von einem Arzt als auch einer juristisch fachkundigen Person beraten zu lassen.
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