Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes legt den Grundsatz der Tarifautonomie fest. Auf dieser Grundlage werden Vergütungen sonstige Arbeitsbedingungen vielfach in Tarifverträgen bestimmt. Auf Arbeitnehmerseite kann ein Tarifvertrag nur von Gewerkschaften geschlossen werden. Auf Arbeitgeberseite hingegen können sowohl Arbeitgeberverbände (Verbandstarifvertrag) als auch einzelne Arbeitgeber (Firmen-, Werk- oder Haustarifvertrag) Tarifverträge abschließen. Das Tarifvertragsgesetz (TVG) bildet dabei für das gesamte Tarifrecht die Rechtsgrundlage.
Weiter LesenAutor: Eric Neuendorff
Mutterschutz im Arbeitsrecht
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde zum 1. Januar 2018 umfassend novelliert. Es bildet die gesetzliche Grundlage für den Schutz aller schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen. Hierzu zählen auch Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Praktikantinnen im Sinne des § 26 Berufsausbildungsgesetz (BBiG).
Weiter LesenKurzarbeit – Hinweise für Arbeitgeber
1. Kurzarbeit allgemein
Kurzarbeit bedeutet eine vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer arbeitet mithin bei der Kurzarbeit weniger Stunden als in seinem Arbeitsvertrag vereinbart. Dies gilt für einen befristeten Zeitraum. Im Extremfall kann Kurzarbeit sogar so weit gehen, dass der Arbeitnehmer in der Kurzarbeit überhaupt nicht arbeitet. (so genannte „Kurzarbeit Null“.)
Weiter LesenKurzarbeit – Hinweise für Arbeitnehmer
1. Kurzarbeit allgemein
Kurzarbeit bedeutet eine vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer arbeitet mithin bei der Kurzarbeit weniger Stunden als in seinem Arbeitsvertrag vereinbart. Dies gilt für einen befristeten Zeitraum. Im Extremfall kann Kurzarbeit sogar so weit gehen, dass der Arbeitnehmer in der Kurzarbeit überhaupt nicht arbeitet. (so genannte „Kurzarbeit Null“.)
Weiter lesenDie Familiengesellschaft zur Sicherung der Vermögensnachfolge
1. Sicherung der Vermögensnachfolge
Zur Gestaltung der Nachfolge im Hinblick auf privates und/oder betriebliches Familienvermögen ist die Gründung einer Familiengesellschaft – auch Familienpool genannt – ein effizientes und anpassungsfähiges Instrument. Sie schützt vor der Zerschlagung von Unternehmen und Vermögenswerten durch die Erben, und spart darüber hinaus auch noch Erbschaftsteuer und Einkommensteuer.
Weiter LesenHomeoffice im Arbeitsvertrag
Der Telearbeitsvertrag
Das Arbeiten von zu Hause aus im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gewinnt im Rahmen der Covid-19 Pandemie in vielen Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Die vertraglichen Regelungen hierzu finden sich jedoch in den wenigsten Arbeitsverträgen wieder, obwohl gerade bei Homeoffice-Arbeitsplätzen zahlreiche wichtige Besonderheiten zu beachten sind.
Weiter lesenErbrechtliche Nachfolge bei Einzelunternehmen
Tritt bei einem Einzelunternehmen der Erbfall ein, ohne dass im Vorfeld Nachfolgeregelungen getroffen wurden, ist das Unternehmen je nach Erbenkonstellation von der Zerschlagung bedroht. Zur Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens empfiehlt es sich daher, bereits frühzeitig entsprechende Nachfolgeregelungen zu treffen.
Weiter LesenArbeitsrechtliche Konsequenzen bei Unternehmensveräußerung und Betriebsübernahme
Gemäß § 613 a BGB tritt der Erwerber eines Unternehmens in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Darüber hinaus gilt, dass Erwerber und Veräußerer als Gesamtschuldner für Verpflichtungen haften, die vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf eines Jahres nach dem Übernahmezeitpunkt fällig werden.
Weiter lesenDas Arbeitszeugnis
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch den Arbeitgeber.
Rechtsgrundlage für diesen Anspruch sind § 630 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und §109 GewO (Gewerbeordnung).
Neben Arbeitnehmern haben hiernach grundsätzlich auch arbeitnehmerähnliche Personen, etwa Heimarbeiter, freie Mitarbeiter und Leiharbeitnehmer den Anspruch auf ein Zeugnis.
Allerdings kann der Arbeitgeber diesen Anspruch erst dann erfüllen, wenn der Arbeitnehmer von seinem Wahlrecht zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis Gebrauch gemacht hat.
weiter lesenDie gesetzliche Erbfolge
Der Gesetzgeber hat im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und nach welchen Maßgaben dies geschieht.
Hiernach tritt entweder ein einzelner Erbe oder eine Erbengemeinschaft automatisch an die Stelle des Verstorbenen. Es entsteht eine so genannte Gesamtrechtsnachfolge, bei der alle Vermögenswerte, aber auch alle Verbindlichkeiten vom Verstorbenen auf den oder die Erben übergehen.
Wer Erbe wird, kann der Erblasser vorab in einem Testament oder Erbvertrag bestimmen.
Trifft der Erblasser hingegen keine letztwillige Verfügung, so gilt die gesetzliche Erbfolge.
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