Abfindung und Arbeitslosengeld – Wann ALG ruht, gekürzt wird oder verloren geht

Eine Abfindung soll den finanziellen Übergang nach dem Verlust des Arbeitsplatzes erleichtern. Viele Arbeitnehmer gehen jedoch davon aus, dass Abfindung und Arbeitslosengeld problemlos nebeneinander bezogen werden können. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Dieser Beitrag erläutert, wann eine Abfindung Einfluss auf das Arbeitslosengeld hat, wann der Anspruch ruht und wie gravierende Fehler vermieden werden können.

1. Hat eine Abfindung Einfluss auf das Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich gilt: Eine Abfindung wird nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Allerdings kann sie dazu führen, dass der Anspruch ruht oder sich zeitlich verkürzt. Maßgeblich ist dabei nicht die Höhe der Abfindung, sondern der Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

2. Wann ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz bestehendem Anspruch?

Ein Ruhen des Anspruchs tritt insbesondere dann ein, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beendet wurde und dafür eine Abfindung gezahlt wird. Rechtsgrundlage ist § 158 Abs. 1 SGB III:

„Hat die oder der Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Entlassungsentschädigung erhalten, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit, für die die Entlassungsentschädigung bestimmt ist.“

Die Agentur für Arbeit unterstellt in diesen Fällen, dass die Abfindung den entgangenen Lohn ersetzt.

3. Welche Rolle spielt die Kündigungsfrist bei der Abfindung?

Die Kündigungsfrist ist der zentrale Prüfmaßstab. Wird sie eingehalten, tritt kein Ruhenstatbestand ein. Wird sie dagegen verkürzt oder vollständig umgangen – etwa durch Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich –, kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld zeitlich ruhen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verkürzung freiwillig oder im Rahmen eines Vergleichs erfolgt ist.

4. Unterschied zwischen Ruhen und Sperrzeit – was ist entscheidend?

Ruhen und Sperrzeit werden häufig verwechselt, sind aber rechtlich verschieden. Die Sperrzeit setzt ein versicherungswidriges Verhalten voraus, das Ruhen hingegen nicht. Das Ruhen tritt allein wegen der Abfindung und der vorzeitigen Beendigung ein – unabhängig von einem Verschulden.

Beide Rechtsfolgen können nebeneinander eintreten. In der Praxis bedeutet dies: Erst ruht der Anspruch, danach beginnt die Sperrzeit.

5. Kann eine Abfindung auch die Anspruchsdauer verkürzen?

Ja. Sowohl Sperrzeit als auch Ruhenszeit führen dazu, dass sich die Gesamtdauer des Arbeitslosengeldanspruchs reduziert. Wer ursprünglich Anspruch auf zwölf Monate hatte, erhält entsprechend weniger, selbst wenn später wieder gezahlt wird.

6. Welche Bedeutung hat der Kündigungsgrund für die Abfindung?

Der Kündigungsgrund ist für die Abfindung selbst meist irrelevant, für das Arbeitslosengeld jedoch entscheidend. Liegt ein Verhalten vor, das zur Sperrzeit führt, kann die Abfindung die finanziellen Nachteile nicht kompensieren. Sie ersetzt kein Arbeitslosengeld und schützt nicht vor Sanktionen.

7.Wie werden Abfindungen aus Kündigungsschutzvergleichen bewertet?

Abfindungen aus arbeitsgerichtlichen Vergleichen unterliegen denselben sozialrechtlichen Maßstäben. Entscheidend ist, ob der Vergleich zu einer vorzeitigen Beendigung geführt hat. Auch hier prüft die Agentur für Arbeit streng, ob eine Kündigungsfrist faktisch verkürzt wurde.

8.Welche typischen Fehler führen zu finanziellen Nachteilen?

In der Praxis führen insbesondere folgende Fehler zu Problemen:

– Aufhebungsverträge ohne Beachtung der Kündigungsfrist
– Vergleichsformulierungen ohne sozialrechtliche Prüfung
– Annahme, Abfindung sei „unschädlich“
– fehlende Koordination zwischen Arbeitsrecht und Sozialrecht

Diese Fehler sind vermeidbar – wenn rechtzeitig geprüft wird.

Praxis-Check: Wie sichern Sie Abfindung und ALG richtig ab?

Abfindungen sollten niemals isoliert betrachtet werden. Wer frühzeitig arbeitsrechtliche Beratung in Anspruch nimmt, kann Verträge und Vergleiche so gestalten, dass weder Ruhen noch Sperrzeit eintreten. Eine saubere Abstimmung zwischen Beendigungszeitpunkt und Kündigungsfrist ist entscheidend.

Beratung im Arbeitsrecht

Sie haben eine Abfindung angeboten bekommen oder bereits erhalten und möchten wissen, wie sich das auf Ihr Arbeitslosengeld auswirkt?
Kontaktieren Sie mich – ich prüfe Ihre Situation rechtssicher und zielgerichtet.

Es erwartet Sie:
Erreichbarkeit während sowie ausserhalb der Bürozeiten
Höchste Priorität Ihres Anliegens
Sichere und vollständige Abwicklung auch über Telefon und E-Mail

Sie erreichen mich unter +49 6172-9819983 oder über das Kontaktformular meiner Website.
Ich nehme mich Ihrer Angelegenheit umgehend an und berate Sie zielgerichtet.