Eine GmbH wird in der Regel gegründet, um dauerhaft wirtschaftlich tätig zu sein. Dennoch gibt es zahlreiche Situationen, in denen eine Gesellschaft beendet werden muss. Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit einstellt, wirtschaftliche Schwierigkeiten auftreten oder die Gesellschafter sich entscheiden, das Unternehmen aufzulösen.
Die Beendigung einer GmbH erfolgt nicht in einem einzigen Schritt. Vielmehr sieht das Gesellschaftsrecht ein mehrstufiges Verfahren vor, das aus der Auflösung der Gesellschaft, der anschließenden Liquidation sowie der endgültigen Löschung im Handelsregister besteht.
Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen finden sich im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), insbesondere in den §§ 60 bis 74 GmbHG.
Der folgende Beitrag erläutert im Frage-und-Antwort-Stil die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zur Auflösung und Liquidation einer GmbH.
1. Was bedeutet die Auflösung einer GmbH?
Die Auflösung einer GmbH ist der erste Schritt im Verfahren zur Beendigung der Gesellschaft. Mit der Auflösung wird die Gesellschaft jedoch noch nicht sofort beendet. Vielmehr tritt sie in die sogenannte Liquidationsphase ein.
Während dieser Phase besteht die Gesellschaft weiterhin fort, allerdings mit einem veränderten Zweck. Ziel der Gesellschaft ist nun nicht mehr die Fortführung des Geschäftsbetriebs, sondern die Abwicklung der bestehenden Geschäfte.
Die Auflösung stellt daher den Übergang von der aktiven Geschäftstätigkeit zur Abwicklung der Gesellschaft dar.
2. Aus welchen Gründen kann eine GmbH aufgelöst werden?
Die gesetzlichen Gründe für die Auflösung einer GmbH sind in § 60 GmbHG geregelt.
Ein häufiger Auflösungsgrund ist ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafter können entscheiden, dass die Gesellschaft nicht weitergeführt werden soll.
Daneben kann eine Auflösung auch durch Zeitablauf eintreten, wenn die Gesellschaft für eine bestimmte Dauer gegründet wurde.
Weitere Auflösungsgründe können beispielsweise eine gerichtliche Entscheidung oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft sein.
3. Wie erfolgt der Auflösungsbeschluss?
Wenn die Gesellschafter die Auflösung der Gesellschaft beschließen, erfolgt dies durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung.
Da die Auflösung eine grundlegende Veränderung der Gesellschaft darstellt, ist in der Regel eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Nach § 53 GmbHG ist für Änderungen des Gesellschaftsvertrags grundsätzlich eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Der Auflösungsbeschluss muss anschließend zum Handelsregister angemeldet werden.
4. Was geschieht nach der Auflösung der Gesellschaft?
Nach der Auflösung tritt die Gesellschaft in die sogenannte Liquidationsphase ein. In dieser Phase wird die Gesellschaft abgewickelt.
Die Aufgabe der Liquidation besteht darin, die laufenden Geschäfte zu beenden, Forderungen einzuziehen, Vermögenswerte zu verwerten und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu begleichen.
Während der Liquidation bleibt die Gesellschaft weiterhin rechtsfähig. Sie führt jedoch einen besonderen Zusatz im Firmennamen.
5. Wer führt die Liquidation der GmbH durch?
Die Liquidation wird durch sogenannte Liquidatoren durchgeführt.
Nach § 66 GmbHG sind grundsätzlich die bisherigen Geschäftsführer die Liquidatoren der Gesellschaft, sofern die Gesellschafterversammlung keine anderen Personen bestellt.
Die Liquidatoren übernehmen während der Liquidationsphase die Aufgaben der Geschäftsführung. Ihr Ziel besteht darin, die Gesellschaft ordnungsgemäß abzuwickeln.
6. Welche Aufgaben haben die Liquidatoren?
Die Liquidatoren haben verschiedene Aufgaben im Rahmen der Abwicklung der Gesellschaft.
Zunächst müssen sie die laufenden Geschäfte der Gesellschaft beenden. Außerdem sind sie verpflichtet, offene Forderungen einzuziehen und vorhandene Vermögensgegenstände zu verwerten.
Darüber hinaus müssen sie die Verbindlichkeiten der Gesellschaft begleichen. Erst wenn alle Schulden der Gesellschaft erfüllt sind, kann das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden.
Die Liquidatoren sind verpflichtet, die Interessen der Gläubiger der Gesellschaft zu wahren.
7. Welche Bedeutung hat das sogenannte Sperrjahr?
Eine wichtige Besonderheit der Liquidation ist das sogenannte Sperrjahr.
Nach § 73 GmbHG darf das verbleibende Vermögen der Gesellschaft erst an die Gesellschafter verteilt werden, wenn seit der Bekanntmachung der Auflösung im Bundesanzeiger mindestens ein Jahr vergangen ist.
Dieses Sperrjahr soll sicherstellen, dass alle Gläubiger der Gesellschaft ihre Forderungen anmelden können.
Während dieser Zeit müssen die Liquidatoren mögliche Ansprüche von Gläubigern berücksichtigen.
8. Wann wird die GmbH endgültig beendet?
Nachdem die Liquidation abgeschlossen ist und das Vermögen der Gesellschaft verteilt wurde, kann die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht werden.
Mit der Löschung im Handelsregister endet die rechtliche Existenz der Gesellschaft.
Die Löschung erfolgt auf Antrag der Liquidatoren beim zuständigen Registergericht.
9. Welche Besonderheiten gelten bei einer Insolvenz der GmbH?
Wenn eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, erfolgt die Beendigung der Gesellschaft in der Regel nicht durch eine freiwillige Liquidation, sondern durch ein Insolvenzverfahren.
Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich in der Insolvenzordnung (InsO).
In einem Insolvenzverfahren wird das Vermögen der Gesellschaft durch einen Insolvenzverwalter verwertet, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen.
10. Wie kann ein Rechtsanwalt bei der Auflösung einer GmbH helfen?
Die Auflösung und Liquidation einer GmbH ist ein rechtlich komplexes Verfahren, bei dem zahlreiche gesetzliche Vorschriften beachtet werden müssen.
Ein auf Gesellschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Gesellschafter bei der Vorbereitung des Auflösungsbeschlusses beraten und die rechtssichere Durchführung der Liquidation begleiten.
Darüber hinaus unterstützt ein Anwalt bei der Abstimmung mit dem Notar, dem Handelsregister sowie mit möglichen Gläubigern der Gesellschaft.
Gerade wenn größere Vermögenswerte betroffen sind oder wenn Konflikte zwischen Gesellschaftern bestehen, ist eine rechtliche Beratung häufig sehr sinnvoll.