Die betriebsbedingte Kündigung ist einer der häufigsten Kündigungsgründe. Sie wird oft mit wirtschaftlichen Zwängen oder Umstrukturierungen begründet. Für Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob die Kündigung tatsächlich gerechtfertigt ist und ob die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde. Dieser Artikel erläutert die Voraussetzungen einer wirksamen betriebsbedingten Kündigung und zeigt typische Fehlerquellen auf.
1. Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitsplatz aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung dauerhaft wegfällt. Ursache können Auftragsrückgänge, Rationalisierungsmaßnahmen, Standortschließungen oder organisatorische Umstrukturierungen sein.
Die Kündigung knüpft nicht an das Verhalten oder die Person des Arbeitnehmers an, sondern an betriebliche Erfordernisse.
2. Welche Voraussetzungen müssen für eine betriebsbedingte Kündigung erfüllt sein?
Zunächst muss eine unternehmerische Entscheidung vorliegen, die zu einem Wegfall von Arbeitsplätzen führt. Diese Entscheidung selbst ist gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar.
Zweitens muss der konkrete Arbeitsplatz tatsächlich entfallen. Eine bloße Umverteilung der Aufgaben reicht nicht aus.
Drittens darf keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen freien Arbeitsplatz bestehen.
Viertens muss eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchgeführt werden.
3. Was bedeutet Sozialauswahl?
Bei der Sozialauswahl muss der Arbeitgeber prüfen, welchen Arbeitnehmern die Kündigung sozial am ehesten zumutbar ist. Maßgeblich sind insbesondere Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung.
Der Arbeitgeber darf nicht willkürlich kündigen, sondern muss vergleichbare Arbeitnehmer anhand sozialer Kriterien miteinander vergleichen.
4. Welche Arbeitnehmer sind in die Sozialauswahl einzubeziehen?
In die Sozialauswahl einzubeziehen sind alle Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Tätigkeit miteinander vergleichbar sind. Vergleichbar sind Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Qualifikation und Tätigkeit austauschbar sind.
Leitende Angestellte oder Arbeitnehmer mit besonderen Kenntnissen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Sozialauswahl ausgenommen werden.
5. Wann ist die Sozialauswahl fehlerhaft?
Die Sozialauswahl ist fehlerhaft, wenn soziale Gesichtspunkte nicht oder falsch berücksichtigt wurden, wenn vergleichbare Arbeitnehmer zu Unrecht ausgenommen wurden oder wenn die Auswahl willkürlich erscheint.
Fehler in der Sozialauswahl führen häufig zur Unwirksamkeit der Kündigung.
6. Welche Rolle spielt der Betriebsrat?
Sofern ein Betriebsrat besteht, muss dieser vor Ausspruch der Kündigung angehört werden. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung und die Sozialauswahl vollständig mitteilen.
Eine fehlerhafte oder unterlassene Anhörung macht die Kündigung unwirksam.
7. Bestehen bei betriebsbedingter Kündigung Ansprüche auf Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Abfindungen werden häufig im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren oder Vergleichen vereinbart. Die Erfolgsaussichten hängen maßgeblich von der Wirksamkeit der Kündigung ab.
Praxis-Check: Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich insbesondere dann, wenn Zweifel am tatsächlichen Wegfall des Arbeitsplatzes bestehen, wenn keine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchgeführt wurde oder wenn alternative Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden waren.
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