Eine Kündigung während der Schwangerschaft stellt für Betroffene eine erhebliche Belastung dar. Viele Arbeitnehmerinnen wissen nicht, dass sie in dieser Lebensphase unter einem besonders strengen gesetzlichen Schutz stehen. Dieser Artikel erläutert, wann eine Kündigung während der Schwangerschaft unwirksam ist, welche Ausnahmen gelten und wie werdende Mütter ihre Rechte effektiv durchsetzen können.
1. Gilt während der Schwangerschaft ein besonderer Kündigungsschutz?
Ja. Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser Schutz greift unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses und gilt auch in der Probezeit sowie in Kleinbetrieben.
Rechtsgrundlage ist § 17 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.
„Die Kündigung gegenüber einer Frau während ihrer Schwangerschaft […] ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt ist oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.“
2. Ab wann besteht der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft?
Der Kündigungsschutz beginnt mit dem ersten Tag der Schwangerschaft. Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt, zu dem die Schwangerschaft bekannt wird, sondern der tatsächliche Beginn.
Der Schutz endet grundsätzlich vier Monate nach der Entbindung.
3. Muss der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wissen?
Ja. Der Kündigungsschutz greift nur dann, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung von der Schwangerschaft wusste oder die Arbeitnehmerin ihm diese innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilt.
Wird diese Frist eingehalten, wird die Kündigung rückwirkend unwirksam.
4. Was gilt, wenn die Zwei-Wochen-Frist versäumt wird?
Wird die Schwangerschaft nicht innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt, kann die Kündigung wirksam bleiben. Allerdings kann eine verspätete Mitteilung unschädlich sein, wenn die Arbeitnehmerin die Frist unverschuldet versäumt hat, etwa weil sie selbst noch keine Kenntnis von der Schwangerschaft hatte.
5. Gilt der Kündigungsschutz auch in der Probezeit?
Ja. Der besondere Kündigungsschutz gilt auch in der Probezeit. Eine Kündigung mit verkürzter Frist oder ohne Angabe von Gründen ist während der Schwangerschaft unzulässig, sofern die Voraussetzungen des Mutterschutzgesetzes erfüllt sind.
Die häufige Annahme, in der Probezeit könne stets gekündigt werden, ist in diesem Zusammenhang unzutreffend.
6. Kann eine Schwangere überhaupt gekündigt werden?
Nur in absoluten Ausnahmefällen. Eine Kündigung ist nur dann zulässig, wenn zuvor die zuständige Aufsichtsbehörde ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Zustimmung wird äußerst restriktiv erteilt und setzt besondere Umstände voraus.
Ohne behördliche Zustimmung ist jede Kündigung unwirksam.
7. Welche Gründe können eine behördlich genehmigte Kündigung rechtfertigen?
Zulässig können nur Gründe sein, die nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen. Denkbar sind etwa schwerste Pflichtverletzungen oder die vollständige Betriebsstilllegung.
Auch in diesen Fällen wird die Zustimmung der Behörde sehr sorgfältig geprüft.
8. Gilt der Kündigungsschutz auch bei befristeten Arbeitsverträgen?
Ja, allerdings mit Einschränkungen. Eine ordentliche Kündigung ist unzulässig. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet jedoch grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Befristung, auch während der Schwangerschaft.
Eine Verlängerung muss der Arbeitgeber nicht anbieten.
9. Was gilt bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung?
Wurde die Kündigung bereits ausgesprochen, sollten Betroffene unverzüglich handeln. Die Schwangerschaft sollte dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden. Zusätzlich ist regelmäßig eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen erforderlich, um die Unwirksamkeit gerichtlich feststellen zu lassen.
10. Besteht während der Schwangerschaft Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Kündigung?
Ist die Kündigung unwirksam, besteht das Arbeitsverhältnis rechtlich fort. Wird dennoch Arbeitslosengeld beantragt, kann es zu Rückforderungen kommen. Daher ist eine rechtliche Klärung der Kündigungslage besonders wichtig.
Ist die Schwangerschaft mit Arbeitsunfähigkeit verbunden, kann stattdessen Anspruch auf Krankengeld bestehen.
11. Welche typischen Fehler sollten Schwangere vermeiden?
Häufige Fehler sind die verspätete Mitteilung der Schwangerschaft, der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage oder das Vertrauen darauf, dass der Arbeitgeber die Kündigung schon zurücknehmen wird.
Auch eine vorschnelle Meldung bei der Agentur für Arbeit ohne rechtliche Klärung kann nachteilig sein.
Praxis-Check: Was sollten schwangere Arbeitnehmerinnen nach einer Kündigung tun?
Werdende Mütter sollten schnell und strukturiert handeln. Entscheidend sind die fristgerechte Information des Arbeitgebers über die Schwangerschaft, die rechtzeitige Erhebung der Kündigungsschutzklage und eine frühzeitige rechtliche Beratung. In den allermeisten Fällen ist die Kündigung unwirksam.
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