Kurze Einordnung der Entscheidung
Mit Urteil vom 13.12.2018 (Az. 2 AZR 755/13) hat das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an krankheitsbedingte Kündigungen bei häufigen Kurzerkrankungen weiter präzisiert. Das Urteil ist hochrelevant, da es die Rolle der Prognose und die Bedeutung des BEM nochmals konkretisiert.
2. Entscheidungsdaten auf einen Blick
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Datum: 13.12.2018
Aktenzeichen: 2 AZR 755/13
Kernthema: Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Relevante Normen: § 1 KSchG, § 167 Abs. 2 SGB IX
3. Sachverhalt
Der Arbeitgeber kündigte einem seit Jahren beschäftigten Arbeitnehmer wegen regelmäßig wiederkehrender Kurzerkrankungen. Ein betriebliches Eingliederungsmanagement war nicht durchgeführt worden.
Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage und machte geltend, dass keine negative Prognose vorliege und mildere Mittel nicht geprüft worden seien.
4. Rechtliche Ausgangslage
Krankheitsbedingte Kündigungen sind personenbedingte Kündigungen und unterliegen strenger Kontrolle. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist ein strukturiertes Prüfungsschema anzuwenden.
5. Entscheidung des BAG
Die Revision des Arbeitgebers hatte keinen Erfolg. Die Kündigung wurde als unwirksam angesehen.
6. Kernaussagen des Gerichts
Das BAG stellte klar, dass häufige Kurzerkrankungen nur dann eine Kündigung rechtfertigen können, wenn sie eine belastbare Prognose künftiger Ausfälle tragen.
Zudem betonte das Gericht, dass das Unterlassen eines BEM zwar kein formelles Kündigungshindernis darstellt, aber regelmäßig dazu führt, dass der Arbeitgeber seine Darlegungslast nicht erfüllt.
Der Arbeitgeber muss konkret darlegen, warum auch bei Durchführung eines BEM keine leidensgerechte Beschäftigung möglich gewesen wäre.
7. Einordnung der Entscheidung
Das Urteil verschärft faktisch die Anforderungen an Arbeitgeber. Kündigungen wegen Kurzerkrankungen sind nur noch in gut dokumentierten Ausnahmefällen durchsetzbar.
8. Praktische Auswirkungen
Arbeitgeber müssen ein strukturiertes Fehlzeiten- und Gesundheitsmanagement etablieren. Arbeitnehmer erhalten zusätzliche Angriffspunkte gegen Kündigungen.
9. Fundstelle
BAG, Urteil vom 13.12.2018 – 2 AZR 755/13
abrufbar über die Entscheidungsdatenbank des Bundesarbeitsgerichts.
10. Kurz & Klar
Kurzerkrankungen allein reichen nicht.
Das BEM gewinnt zentrale Bedeutung.
Ohne saubere Prognose ist die Kündigung unwirksam.
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