Kündigung während Krankheit – Darf der Arbeitgeber krankheitsbedingt kündigen?

Eine Kündigung während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit empfinden viele Arbeitnehmer als besonders ungerecht. Häufig besteht die Vorstellung, dass man „im Krankenschein“ vor Kündigungen geschützt sei. Tatsächlich ist die Rechtslage differenzierter. Dieser Beitrag erläutert, wann eine Kündigung während Krankheit zulässig ist, welche Rolle die Entgeltfortzahlung spielt und welche Rechte Arbeitnehmer haben.

1. Darf der Arbeitgeber während einer Krankschreibung kündigen?

Ja, eine Kündigung während einer Krankheit ist grundsätzlich zulässig. Eine Arbeitsunfähigkeit führt nicht automatisch zu einem Kündigungsverbot. Das Arbeitsverhältnis besteht trotz Krankheit fort und kann rechtlich beendet werden.

Ein allgemeines Kündigungsverbot während Krankheit sieht das Gesetz nicht vor. Maßgeblich bleiben die allgemeinen Kündigungsvoraussetzungen, insbesondere das Kündigungsschutzgesetz.

Entscheidend ist daher nicht der Umstand der Krankheit an sich, sondern ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.

2. Gilt während Krankheit besonderer Kündigungsschutz?

Ein besonderer Kündigungsschutz besteht nur in besonderen Konstellationen, etwa bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Elternzeit. Krankheit allein begründet keinen solchen Sonderstatus.

Allerdings kann Krankheit mittelbar Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung haben, etwa im Rahmen einer Interessenabwägung oder bei personenbedingten Kündigungen.

Besteht allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, muss der Arbeitgeber einen tragfähigen Kündigungsgrund darlegen.

3. Kann Krankheit selbst ein Kündigungsgrund sein?

Ja, Krankheit kann einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen. Voraussetzung ist eine sogenannte krankheitsbedingte Kündigung.

Diese setzt voraus, dass eine negative Gesundheitsprognose besteht, die Krankheit zu erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen führt und eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfällt.

Kurzzeitige Erkrankungen oder vorübergehende Arbeitsunfähigkeit reichen dafür in der Regel nicht aus.

4. Welche Rolle spielt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Während der ersten sechs Wochen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.

„Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.“
§ 3 Abs. 1 EFZG

Eine Kündigung während dieser Zeit lässt den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht entfallen.

5. Endet die Entgeltfortzahlung bei Kündigung während Krankheit?

Nein. Wird während der Krankheit gekündigt, besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung grundsätzlich bis zum Ablauf der sechs Wochen fort, sofern die Krankheit bereits zuvor begonnen hat.

Erst danach greift gegebenenfalls Krankengeld durch die Krankenkasse.

Die Kündigung darf nicht ausgesprochen werden, um die Entgeltfortzahlungspflicht zu umgehen.

6. Was gilt bei Kündigung „wegen Krankheit“?

Wird ausdrücklich wegen Krankheit gekündigt, unterliegt die Kündigung besonders strenger gerichtlicher Kontrolle.

Der Arbeitgeber muss konkret darlegen, warum zukünftige krankheitsbedingte Fehlzeiten zu erwarten sind und warum mildere Mittel, etwa eine leidensgerechte Beschäftigung, nicht möglich waren.

Fehlt es daran, ist die Kündigung unwirksam.

7. Welche Fristen gelten für Arbeitnehmer nach Kündigung im Krankheitsfall?

Unabhängig von der Krankheit gilt die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage.

Die Arbeitsunfähigkeit hemmt diese Frist nicht automatisch. Arbeitnehmer müssen daher auch bei Krankheit rechtzeitig handeln oder gegebenenfalls nachträglich Wiedereinsetzung beantragen.

8. Drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld nach Kündigung während Krankheit?

In der Regel nein, sofern der Arbeitnehmer die Kündigung nicht selbst verursacht hat.

Bei krankheitsbedingten Kündigungen liegt regelmäßig kein versicherungswidriges Verhalten vor.

Problematisch kann es werden, wenn dem Arbeitnehmer Pflichtverletzungen vorgeworfen werden, die zur Kündigung geführt haben.

Praxis-Check

Eine Kündigung während Krankheit ist nicht automatisch wirksam oder unwirksam. Entscheidend sind Kündigungsart, Kündigungsgrund und die Einhaltung formeller Voraussetzungen. Eine rechtliche Prüfung lohnt sich nahezu immer.

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