KI-Schulung ist Pflicht: Was Arbeitgeber nach Art. 4 KI-VO tun müssen

Rechtsstand: 27. September 2026

Ab dem 2. Februar 2025 sind Unternehmen in der Europäischen Union verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu schulen. Diese Vorgabe resultiert aus der EU-Verordnung 2024/1689 vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-VO), die stufenweise in Kraft tritt. Bereits ab dem 2. Februar 2025 gelten Kapitel I und II der Verordnung, die unter anderem das Verbot bestimmter KI-Praktiken (Art. 5 KI-VO) sowie die Pflicht zur Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz bei Beschäftigten (Art. 4 KI-VO) enthalten.

 

1. Relevante Rechtsvorschriften

Die Schulungspflicht ergibt sich aus Artikel 4 KI-VO. Danach ergreifen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen umgehen, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. „Betreiber“ ist jedes Unternehmen, das ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzt – also auch, wer Chatbots oder KI-Funktionen in Standardsoftware nutzt.

Davon zu unterscheiden sind die Verbote nach Artikel 5 KI-VO (z. B. manipulative Techniken, Emotionserkennung am Arbeitsplatz) und die zusätzlichen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme, zu denen auch KI zur Auswahl von Bewerbern oder zur Leistungsbewertung gehört.

Stand 2026: Im Rahmen des sogenannten KI-Omnibus haben sich die EU-Gesetzgeber auf Erleichterungen verständigt. Die Pflicht nach Art. 4 bleibt bestehen, ein bestimmtes Mindestniveau oder ein bestimmtes Schulungsformat wird aber nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass das Unternehmen angemessene und dokumentierte Maßnahmen ergreift.

 

2. Verpflichtung zur Schulung von Mitarbeitern

Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Beschäftigten, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit diesen Technologien verfügen. Dies umfasst Schulungen zu den Grundlagen der KI, ihrer Funktionsweise, den spezifischen Tools sowie zu potenziellen Risiken wie algorithmischer Diskriminierung. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, wie intuitiv oder selbsterklärend das eingesetzte KI-System ist.  

 

3. Praxisbeispiel

Ein Unternehmen hat Anfang 2024 ein KI-System in der Personalabteilung eingeführt, das Bewerbungsunterlagen analysiert und bewertet. Da das System als benutzerfreundlich gilt, wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht umfassend geschult. Das genügt Art. 4 KI-VO nicht: Wer ein KI-System zur Bewerberauswahl einsetzt, muss die Nutzer über Funktionsweise, Grenzen und Diskriminierungsrisiken unterrichten. Da es sich zudem um ein Hochrisiko-System handelt, kommen weitere Betreiberpflichten hinzu, etwa die menschliche Aufsicht.  

 

4. Sanktionen bei Verstößen

Für die Schulungspflicht nach Art. 4 sieht die KI-VO selbst kein eigenes Bußgeld vor; die Bußgeldkataloge des Art. 99 knüpfen an andere Pflichten an. Die hohen Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes gelten für verbotene KI-Praktiken nach Art. 5, bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % für Verstöße gegen bestimmte andere Pflichten, etwa beim Einsatz von Hochrisiko-Systemen.

Folgenlos ist eine fehlende Schulung trotzdem nicht: Die Mitgliedstaaten können eigene Sanktionen vorsehen, und eine unterlassene Schulung kann bei Schäden durch fehlerhaften KI-Einsatz eine Haftung begründen oder die Verteidigung gegen andere Vorwürfe erschweren.

 

5. Handlungsempfehlungen für Unternehmen

  1. Schulungsmaßnahmen priorisieren: Erstellen Sie einen gestaffelten Plan, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Beschäftigten zeitnah geschult werden. Beginnen Sie mit denjenigen, die intensiv mit KI-Systemen arbeiten.
  2. Geeignete Schulungsanbieter finden: Suchen Sie nach qualifizierten Anbietern, die Schulungen zu KI und ihren spezifischen Anwendungen anbieten.
  3. Betriebsrat einbeziehen: Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 und § 96 Abs. 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei der Einführung technischer Überwachungseinrichtungen und bei Schulungsmaßnahmen. Stellen Sie sicher, dass der Betriebsrat frühzeitig eingebunden wird und berücksichtigen Sie dessen Anliegen, wie z. B. Schulungen während der Arbeitszeit und transparente Inhalte.

 

6. Fazit

Die Pflicht zur Sicherstellung von KI-Kompetenz gilt seit dem 2. Februar 2025. Unternehmen sollten umgehend handeln, um Haftungsrisiken zu vermeiden und die erforderlichen Schulungen für ihre Beschäftigten sicherzustellen. Eine proaktive Herangehensweise und die enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat können dabei helfen, die Anforderungen effizient umzusetzen.  

 

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