Ansprüche des Arbeitgebers bei fremdverschuldetem Unfall des Arbeitnehmers

Bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall entstehen regelmäßig Schadenersatzansprüche des Geschädigten gegen den Verursacher.

Dabei betreffen die materiellen Schadenspositionen in erster Linie sämtliche Ansprüche, die das verunfallte Fahrzeug betreffen, wie etwa Reparaturkosten, Gutachterkosten oder Kosten für die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges während der Reparatur.

Im ungünstigsten Fall kann ein Unfall darüber hinaus auch zu Personenschäden führen.

Hat ein Unfall zur Folge, dass der Geschädigte aufgrund erlittener Verletzungen seiner Arbeitstätigkeit nicht nachgehen kann, so ist er arbeitsunfähig.

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Prämiensparvertrag: Gericht kippt Zinsanpassungsklausel und bestimmt einen Referenzzins

In seinem Urteil vom 13.04.2022 (OLG Dresden, 5 U 1973/20) hat das Oberlandesgericht Dresden eine Klausel eines Prämiensparvertrags, die die Festlegung der variablen Verzinsung einem Aushang überlässt (Zinsanpassungsklausel), mangels Transparenz für unwirksam erklärt. Die durch die Unwirksamkeit entstandene Vertragslücke hat das Gericht durch Rückgriff auf einen Referenzzins geschlossen. Darüberhinausgehende Zinsansprüche eines Sparkassenkunden wies das Gericht allerdings zurück.

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Arbeitskündigung per WhatsApp ist nichtig

Die elektronische Übermittlung eines Fotos des Kündigungsschreibens über den Nachrichtendienst WhatsApp erfüllt nicht das Schriftformerfordernis des § 623 BGB. 

Das LAG München hat insoweit in seiner Entscheidung vom 28.10.2021 (Aktenzeichen: 3 Sa 362/21) entschieden, dass ein solcher Formmangel nur ausnahmsweise nach Treu und Glauben unbeachtlich sein könne. In der Regel ist die Kündigung per WhatsApp jedoch nichtig.

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Kündigung während meiner Schwangerschaft – was kann ich tun?

1. Kündigungsschutz während der Schwangerschaft 

Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist eine Kündigung während der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin grundsätzlich unzulässig.

Der Kündigungsschutz beginnt mit Beginn der Schwangerschaft und endet mit dem Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, frühestens jedoch mit dem Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG).

Darüber hinaus gilt der Kündigungsschutz bis zum Ablauf von vier Monaten auch für Mütter bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG).

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Corona-Schutzimpfung bei Minderjährigen – wer entscheidet?

Wie ist die Rechtslage, wenn sich ein Kind impfen lassen will, die Eltern sich aber nicht darüber einig sind, ob es eine Corona-Schutzimpfung mit dem mRNA-Impfstoff erhalten soll?

Diese Frage hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2021, Az.: 6 UF 120/21) beschäftigt.

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