Corona-Pandemie: Arbeitgeber muss trotz behördlichen Verbots ausgefallene Arbeitsstunden zahlen!

Wird ein Betrieb aufgrund eines durch die Corona-Pandemie begründeten behördlichen Verbotes geschlossen, so liegt dies im Betriebsrisiko des Arbeitgebers nach § 615 BGB. Dabei ist die Reichweite des behördlichen Verbots unerheblich. Durch die Betriebsschließung ausgefallene Arbeitsstunden muss der Arbeitgeber daher vergüten (LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.3021 – 8 Sa 674/20).

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Homeoffice im Ausland – Was muss der Arbeitgeber beachten?

Aufgrund der Corona-Pandemie ist noch immer ist das Arbeiten im Homeoffice weit verbreitet. Auch das Homeoffice-Arbeiten im Ausland ist nach wie vor ein häufig genutztes Modell. So bleiben etwa Grenzpendler oftmals am Wohnort im Nachbarland.  Andere Arbeitnehmer nutzen die Möglichkeit, vorübergehend aus dem Ausland zu arbeiten. Der folgende Artikel soll einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Konstellationen bieten.

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Gleicher Lohn für Frauen?

Zur Vermutungsregel für Diskriminierung weiblicher Arbeitnehmerinnen im Vergleich zu männlichen Kollegen.

In seiner Entscheidung vom 21.01.2021 (BAG, Urt. v. 21.01.2021 – 8 AZR 488/19) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun entschieden, dass die Tatsache, dass das Arbeitsentgelt einer Frau geringer als der Vergleichslohn (Median-Entgelt) einer männlichen Vergleichsperson ist, regelmäßig die widerlegbare Vermutung begründet, dass die Benachteiligung der Frau wegen des Geschlechts erfolgt ist. 

Nach dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) hat die Frau in diesen Fällen einen Anspruch auf Auskunft über das Vergleichsentgelt.

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Homeoffice in der unternehmerischen Praxis

Seit der Covid-19 Pandemie ist das Thema Home-Office in aller Munde. Dabei ist das Thema nicht neu. Bereits vor Ausbruch des Corona-Virus war zu erkennen, dass sich mit der zunehmenden Digitalisierung eine neue Arbeitsstruktur entwickeln würde, die eine ernstzunehmende Alternative zum klassischen Büro-Arbeitsplatz darstellt. Diese Entwicklung stellt Unternehmen jedoch vor neue Herausforderungen. Neue Arbeitsprozesse müssen installiert werden, um die reibungslose Fortführung der Arbeit auch von zu Hause aus effektiv gestalten zu können. Daneben müssen Unternehmen auch weiterhin den Gesundheits- und Arbeitsschutz ihrer Mitarbeiter gewährleisten. Klare Regeln und eine offene Unternehmenskultur sind unerlässlich.

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Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie: Betriebsratssitzung als Video- oder Telefonkonferenz möglich.

Vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie wurde § 129 in das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eingefügt. Dieser regelt, dass es bis einschließlich 31.12.2020 zulässig ist, Betriebsratssitzungen auch als Video- oder Telefonkonferenzen abzuhalten.

Die Regelung gilt rückwirkend zum 1.3.2020. Werden ab diesem Datum Beschlüsse unter Beachtung der Voraussetzungen des § 129 BetrVG gefasst, sind sie wirksam.

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Wettbewerbsverbot und Konkurrenzklausel im Arbeitsrecht

Solange ein Arbeitnehmer noch in seinem Unternehmen beschäftigt ist, gilt für ihn ein gesetzliches Wettbewerbsverbot. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt dies jedoch. Viele Arbeitsverträge enthalten daher nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Leider sind diese in der Praxis aber häufig unwirksam. Wie Arbeitgeber solche Klauseln rechtssicher formulieren können. 

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Arbeitsrecht: Lohnfortzahlung und Verdienstausfall-Entschädigung in Zeiten von Corona

Muss ein Arbeitgeber einem am Covid-19 Virus erkrankten Arbeitnehmer weiterhin Lohn zahlen? Wie verhält es sich mit dem Lohnanspruch des Arbeitnehmers, wenn die zuständige Behörde ein Tätigkeitsverbot ausspricht? Der folgende Artikel erfasst die wesentlichen Fragen der Lohnfortzahlung und Verdienstausfall-Entschädigung in Zeiten von Corona.

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